Verfassungsklage eingereicht Ist Containern ein Verbrechen?
18 Millionen Tonnen Lebensmittel landen in Deutschland jährlich im Müll. Wer weggeworfene Lebensmittel mitnimmt, macht sich aber strafbar - bislang. Zwei wegen Diebstahls verurteilte Studentinnen reichen nun eine Verfassungsklage ein. Sie wollen das Containern entkriminalisieren.
Paprika und Schokopudding machten Caroline und Franziska zu verurteilten Diebinnen. Nicht etwa Paprika und Schokopudding, die die beiden aus dem Supermarktregal haben mitgehen lassen. Sondern Paprika und Schokopudding, die - die Packungen leicht beschädigt und mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum - bereits in einem Müllcontainer auf ihre Entsorgung warteten. Caroline und Franziska containerten, retteten also weggeworfene Lebensmittel vor ihrer Vernichtung - und wurden dafür verurteilt. Nun reichen sie Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Und stoßen damit eine moralische und juristische Debatte an. Darf man Lebensmittel einfach wegwerfen oder sollte man sie retten? Ist das, was ein anderer weggeworfen hat, noch dessen Eigentum? Und ist es Diebstahl, wenn man sich am Müll anderer Menschen bedient?
Rückblick: An einem Juniabend im vergangenen Jahr fischen die Studentinnen Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Edeka-Markts im bayerischen Olchingen, die sie selbst verwenden und an andere verteilen wollen. Eine Polizeistreife kommt vorbei, die beiden müssen die Lebensmittel zurück in den Müll werfen. Zwei Wochen später flattert eine Strafanzeige ins Haus: 1200 Euro pro Person sollen die beiden bezahlen. Das akzeptieren sie nicht, der Fall wird vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verhandelt. Das Gericht verurteilt Caroline und Franziska schließlich wegen Diebstahls zu je acht Stunden Hilfsarbeit bei einer Tafel. Hinzu kommen eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 225 Euro. Dieses Urteil bestätigt das Bayerische Oberste Landesgericht, als die Studentinnen in Revision gehen.
Angesichts von 18 Millionen Tonnen Lebensmitteln, die in Deutschland jedes Jahr weggeworfen werden, wollen Caroline und Franziska aber auch dieses Urteil nicht hinnehmen. "Containern ist kein Verbrechen! Wir können und wollen nicht schweigend akzeptieren, dass Lebensmittelverschwendung in Deutschland ohne rechtliche Folgen bleibt, während gleichzeitig jene verfolgt werden, die gegen Lebensmittelverschwendung aktiv werden", schreiben sie in ihrer Petition gegen die Kriminalisierung von Containern, die bereits über 150.000 Menschen unterzeichnet haben. Und das ist nicht alles: Das höchste deutsche Gericht soll ihre Verurteilung aufheben und in einem Grundsatzurteil dafür sorgen, dass künftig keine Ermittlungsverfahren wegen Containerns mehr eingeleitet werden können.
"Containern ist nicht sozial schädlich"
Unterstützt werden die Studentinnen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die in strategischen Prozessen Grundsatzurteile erstreiten und so die Grundrechte stärken will. "Es ist völlig unverhältnismäßig, Containern mit Strafrecht zu ahnden", sagt Juristin Sarah Lincoln, die den Fall betreut. Und es besteht durchaus Grund zur Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht das ebenso sehen könnte. Denn in bisherigen Verfahren zum Strafrecht wurde in der Regel entschieden, dass dieses nur greift, wenn ein Verhalten über missachtete Verbote hinaus auch in besonderem Maße "sozial schädlich" und "für das geordnete Zusammenleben unerträglich" ist. "Dabei ist Containern offensichtlich nicht sozial schädlich", sagt Lincoln. "Im Gegenteil, es liegt im öffentlichen Interesse, dass genießbare Lebensmittel weiterverwendet werden."
Bislang sehen die Gerichte das anders. Sie definierten weggeworfene Lebensmittel stets als Eigentum der Supermärkte und Containern folglich als Diebstahl. Meistens wurden die Prozesse zwar wegen Geringfügigkeit gegen Auflagen wie Sozialstunden eingestellt. "Aber das ist auch nicht richtig, weil eine Missbilligung dahintersteckt", so Lincoln. Und: Damit bleibt das Containern strafbar. "Dabei hätten Gerichte durchaus die Möglichkeit, Containern nicht als Diebstahl zu werten", sagt die Juristin. "Sie könnten entscheiden, dass die weggeworfenen Lebensmittel nicht mehr Eigentum des Supermarkts sind, weil das Eigentum mit dem Wegwerfen aufgegeben wird. Oder dass die Lebensmittel zwar Eigentum des Supermarktes bleiben, aber kein Eigentum, das strafrechtlich geschützt wird."
Denn zumindest eine Erkenntnis ist inzwischen weit verbreitet: Dass Lebensmittelverschwendung ein riesiges Problem ist. Ein Drittel der produzierten Nahrungsmittel, so schätzt es die Umweltorganisation WWF, wird in Deutschland weggeworfen. Foodsharing oder Spenden an Tafeln und sind zwar gute Ansätze gegen die Verschwendung, aber oft nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn aus politischer Sicht tut sich bislang wenig. Der Bundesrat lehnte im Oktober einen Antrag ab, der Supermärkte verpflichtet hätte, Lebensmittel zu spenden statt sie wegzuwerfen - so wie es etwa bereits in Frankreich gesetzlich geregelt ist. Und auch der Vorstoß des Hamburger Justizsenators Till Steffen, der Containern per Gesetzesänderung straffrei machen wollte, scheiterte.
"Es wird viel zu viel produziert"
Bis 2030 will die Bundesregierung die Lebensmittelverschwendung trotzdem halbieren. Dass das tatsächlich klappt, bezweifelt Christian Walter von der Initiative "Containern ist kein Verbrechen", die sich für die Entkriminalisierung von Containern einsetzt und auch mit den verurteilten Studentinnen Caroline und Franziska in Kontakt steht. "Schon vor zehn Jahren wurde in der Politik davon geredet, die Lebensmittelvernichtung reduzieren zu wollen", sagt er. "Jetzt wird wieder darüber gesprochen, aber nicht etwa darüber, was aus den Plänen von damals geworden ist. Man wiederholt das Ziel einfach, ohne es zu konkretisieren." Auch Initiativen wie "Zu gut für die Tonne" des Ernährungs- und Landwirtschaftsministeriums hätten viel zu wenig Auswirkung - weil sie am falschen Ende der Verwertungskette ansetzten. "Das Problem ist, dass viel zu viel produziert wird", sagt Walter. "Man kann das Essen noch so gut verteilen, es ist einfach viel zu viel da. Deshalb lässt es sich nicht vermeiden, dass etwas vernichtet wird."
Auch Containern ändert daran nichts. Seit zehn Jahren zieht Walter dennoch regelmäßig los, um nach Ladenschluss in den Müllcontainern von Supermärkten nach Lebensmitteln zu suchen. "Obst und Gemüse, Backwaren, Kühlprodukte - es ist völlig verrückt, welche Mengen man da findet", sagt er. "Ich koche mit den weggeworfenen Lebensmitteln regelmäßig für größere Gruppen." Mit Vorträgen und öffentlichen Touren für Menschen, die das Containern kennenlernen wollen, will er vor allem eines: auf das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung aufmerksam machen. Dass Menschen wie er oder die beiden Studentinnen dafür strafrechtlich verfolgt werden können, hält er für absurd. "Umgekehrt sollte verfolgt werden, dass so viel weggeworfen wird."
Das sehen Caroline und Franziska genauso. "Wenn wir in den aktuellen Klimadebatten über CO2-Einsparungen diskutieren, so müssen wir beachten, dass die Herstellung und der Transport von Lebensmitteln für einen beachtlichen Anteil an den ausgestoßenen Treibhausgasen verantwortlich sind", schreiben sie in ihrem Blog. "Hiervon soll ein Drittel alleine für den Müll sein? So sehen wir, dass die Straftat, die wir begangen haben, auf ein Verbrechen aufmerksam macht - ein Verbrechen an der Menschheit - nichts Geringeres als der Diebstahl der Lebensgrundlage zukünftiger Generationen wird gerade begangen."
Die Verfassungsklage, die die Studentinnen nun in Karlsruhe einreichen, dreht sich erst einmal um ihren eigenen Fall, wird von Caroline und Franziska aber auch als "Teil eines demokratischen Prozesses" gesehen. Wird sie zugelassen, muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verurteilung wegen Containerns auseinandersetzen. Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hofft, dass es das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts für unverhältnismäßig erklärt, aufhebt und an das Gericht zurückverweist. Dann könnten Menschen wie Caroline und Franziska künftig nicht mehr dafür bestraft werden, wenn sie eine Paprika oder einen Schokopudding aus dem Mülleimer fischen.
Quelle: ntv.de