Samstag, 27. Juli 2019

Erklärung von SA-Mann entdeckt Waren Nazis am Reichstagsbrand beteiligt?

Der Reichtagsbrand 1933 war eine wichtige Etappe in der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.

(Foto: picture alliance/dpa)

Als 1933 der Reichstag brannte, verurteilten die Nazis einen Holländer zu Tode - und nutzten die Gelegenheit, um die Grundrechte außer Kraft zu setzen. Neu aufgetauchte Dokumente legen indes eine Mittäterschaft der Nazis nahe. Nicht weniger brisant: Warum dies so lange unentdeckt blieb.

Historiker streiten seit Langem darüber, wer tatsächlich den Reichstagsbrand von 1933 legte. Unbestritten ist hingegen seine Bedeutung: Die Nazis nahmen den Brand zum Anlass für den Griff nach der absoluten Macht. Eine neu aufgetauchte eidesstattliche Versicherung eines damaligen Mitglieds der Sturmabteilung (SA) der NSDAP deutet nun auf eine Beteiligung der Nationalsozialisten hin - und entlastet den für den Brand zum Tode verurteilten niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe.

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Das Dokument, aus dem das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zitiert, stammt aus den Archiven des Amtsgerichts Hannover. Ihm zufolge sagte der ehemalige SA-Mann, er habe van der Lubbe, der einen benommenen Eindruck machte, mit einem Auto von einem SA-Lazarett zum Reichstag gefahren. Bei der Ankunft dort sei ihm und seinen Kollegen aufgefallen, "dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen".

Später, so erklärt der SA-Mann in seiner Versicherung, hätten er und seine Kameraden gegen die Verhaftung van der Lubbes protestiert. "Weil nach unserer Überzeugung van der Lubbe unmöglich der Brandstifter gewesen sein konnte, da ja nach unseren Feststellungen der Reichstag schon in Brand gesetzt sein musste, als wir van der Lubbe dort ablieferten."

Alle anderen Zeugen wohl erschossen worden

Wegen ihres Protestes seien seine Kameraden und er in Schutzhaft genommen worden "und mussten einen Revers unterschreiben mit dem Inhalt, dass wir von nichts etwas wissen". Später seien fast alle erschossen worden, die zum engeren Kreis der am Reichstagsbrand beteiligten Personen gehörten. Er selber, so der SA-Mann in seiner Erklärung, sei gewarnt worden und in die Tschechoslowakei geflüchtet. Die SA war eine paramilitärische Organisation der Nazi-Partei.

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Die Nazis nutzten den Brand am 27. Februar 1933, um Notverordnungen gegen den "kommunistischen Aufstand" zu erlassen und die politischen Grundrechte außer Kraft zu setzen. Mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes verwandelte sich Deutschland dann vollends in eine Diktatur.

Die eidesstattliche Erklärung stammt von Hans-Martin Lennings (1904-1962), der sie 1955 für den Fall einer damals diskutierten posthumen Wiederaufnahme des Prozesses gegen van der Lubbe notariell abfassen ließ. Das Amtsgericht Hannover bestätigte die Authentizität des Dokuments.

Geschichte vom Einzeltäter blüht in der Nachkriegszeit auf

Marinus van der Lubbe, der aussagte, das Feuer im Reichstag mit Kohleanzündern allein gelegt zu haben, wurde im Dezember 1933 vom Leipziger Reichsgericht wegen Hochverrats und Brandstiftung zum Tode verurteilt und später hingerichtet. Das 1934 vollstreckte Todesurteil gegen van der Lubbe hob die Bundesanwaltschaft erst 2007 auf.

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Nach dem Krieg waren viele Deutsche überzeugt, die Nazis hätten das Feuer gelegt. Erst Ende der 1950er-Jahre bekam die These von van der Lubbes Einzeltäterschaft neuen Aufwind. Der hannoversche Hobbyforscher Fritz Tobias vertrat diese Überzeugung, unterstützt vom Historiker Hans Mommsen.

Der "Spiegel" startete eine Serie, in der Tobias seine Theorien über Lubbes Alleintäterschaft darlegte. Für Herausgeber Rudolf Augstein erhielt die "Jahrhundertlegende" über eine Beteiligung der Nazis am Komplott damit den "Todesstoß".

Historiker unterschlägt Dokument – und deckt so Nazi-Karrieren

Ausgerechnet im Nachlass von Hobbyforscher und Ex-Verfassungsschützer Tobias, so berichtet das RND, sei nun eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung des SA-Mannes entdeckt worden. Dieser hat das Dokument demnach wohl ignoriert, um seine These von der Einzeltäterschaft aufrechterhalten zu können.

Damit schützte er, wie das RND schreibt, de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst waren und in der Nachkriegszeit Karriere machten. Dazu habe der Kriminalbeamte Walter Zirpins gehört, der van der Lubbe verhört und die Ermittlungsprotokolle geschrieben hatte und 1951 Leiter des Landeskriminalpolizeiamts in Niedersachsen wurde, einem Vorgänger des heutigen LKA. Da das LKA derzeit seine Vergangenheit aufarbeitet, stieß es im Nachlass von Tobias auf die Erklärung.

Quelle: ntv.de , lwe/dpa

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